Maschinensicherheit · Altmaschinen · Rechtssicherheit

Sicherheitstechnische Beurteilung von Altmaschinen

Ältere Maschinen können auch heute noch sicher und rechtskonform betrieben werden – vorausgesetzt, sie werden systematisch beurteilt und an den Stand der Technik angepasst.

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV-Regeln, Normen
  • Ziel: sicherer & wirtschaftlicher Weiterbetrieb von Altmaschinen
  • Ergebnis: dokumentierte Beurteilung & Maßnahmenplan

Rechtliche Grundlagen für Altmaschinen

Eine sicherheitstechnische Beurteilung von Altmaschinen stellt sicher, dass ältere Maschinen trotz fehlender oder veralteter Sicherheitsstandards sicher und rechtskonform betrieben werden können. Grundlage sind vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie einschlägige DGUV-Regeln und Normen.

Altmaschinen wurden meist vor Einführung der heutigen Maschinenrichtlinie gebaut oder seitdem nicht wesentlich verändert. Für Betreiber gilt:

  • BetrSichV: verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und einen sicheren Zustand – unabhängig vom Baujahr.
  • ArbSchG: verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu vermeiden oder zu minimieren.
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: gilt nur bei neuen Maschinen oder bei wesentlicher Veränderung.

Was ist eine sicherheitstechnische Beurteilung?

Die sicherheitstechnische Beurteilung einer Altmaschine ist eine systematische Analyse von Gefährdungen, Risiken und dem bestehenden Sicherheitsniveau. Ziel ist ein sicherer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb.

Typische Bestandteile

  • Prüfung der verfügbaren Dokumentation
  • Sicht- und Funktionsprüfung der Maschine
  • Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV & EN ISO 12100
  • Abgleich mit dem Stand der Technik
  • Erstellung eines Maßnahmenplans
  • Dokumentation & Empfehlung zum Weiterbetrieb

Typische Gefährdungen bei Altmaschinen

Mechanische Gefährdungen

  • Fehlende oder unzureichende Schutzeinrichtungen
  • Quetsch- und Scherstellen

Elektrische Gefährdungen

  • Alter Schaltschrank
  • Keine sicheren Not-Halt-Kreise
  • Fehlende Kennzeichnung

Steuerung & weitere Risiken

  • Keine sichere Steuerung oder Redundanz
  • Lärm, Staub, thermische Risiken, Ergonomie

Vorgehensweise Schritt für Schritt

Rechtssicher · strukturiert · normkonform

  1. 1. Dokumentationsprüfung

    Unterlagen prüfen & ergänzen.

  2. 2. Ist-Aufnahme

    Technischer Zustand der Maschine.

  3. 3. Gefährdungsbeurteilung

    Risiken ermitteln & bewerten.

  4. 4. Abgleich mit Normen

    Bewertung nach Stand der Technik.

  5. 5. Maßnahmenplan

    Technische & organisatorische Maßnahmen.

  6. 6. Dokumentation

    Abschließender Prüfbericht.

Wesentliche Veränderung?

Wenn sicherheitsrelevante Umbauten vorgenommen werden, kann die Maschine zur „neuen Maschine“ werden:

  • Konformitätsbewertung
  • CE-Kennzeichnung
  • Technische Dokumentation

Prüfpflichten & Verantwortlichkeiten

  • Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV
  • Dokumentation aller Maßnahmen

Die Verantwortung trägt der Betreiber – externe Experten unterstützen professionell.

Typische Nachrüstmaßnahmen

Schutzeinrichtungen Lichtgitter Laserscanner Zweihandbedienung Performance Level d/e Not-Halt-Systeme Ergonomie-Optimierungen

FAQ: Sicherheitstechnische Beurteilung

Hat eine Altmaschine Bestandsschutz?

Nein, es gibt keinen Bestandsschutz.

Braucht eine Altmaschine ein CE-Zeichen?

Nur bei wesentlicher Veränderung.

Wer darf prüfen?

Befähigte Personen mit nachgewiesener Fachkunde.

Wie oft prüfen?

Meist jährlich, abhängig vom Risiko.

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