CE-Kennzeichnung in 7 strukturierten Schritten.
Wir unterstützen Unternehmen und Werke dabei, ihren Maschinenpark sicher und rechtskonform nach den geltenden EU-Richtlinien zu betreiben – von der systematischen Bewertung der Maschinen über die Normenrecherche bis hin zur vollständigen CE-Dokumentation.
Ihr Weg zum CE-Zeichen
- 1 Produkt & Verwendungszweck eindeutig definieren
- 2 Relevante Richtlinien und Normen ermitteln
- 3 Konformitätsbewertung & Dokumentation aufbauen
- 4 CE-Zeichen regelkonform anbringen
CE-Kennzeichnung in 7 Schritten verständlich erklärt
Nach beinahe drei Jahrzehnten bestehen sowohl bei Herstellern und Importeuren als auch bei Händlern immer noch Unklarheiten über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Wofür steht die CE-Kennzeichnung? Würde man diese Frage auch Endverbrauchern stellen, so würde man meist auf erhebliche Unkenntnis stoßen – und manche überraschende Interpretation als Antwort erhalten.
Der folgende 7-Schritte-Plan führt Sie strukturiert von der Produktdefinition bis zur Kennzeichnung Ihres Produktes mit dem CE-Zeichen.
Produkt und Verwendungszweck klar definieren
Von welchen Rechtsvorschriften ein Produkt erfasst wird, hängt im Wesentlichen von der Art, den Eigenschaften und der bestimmungsgemäßen Verwendung ab. Deshalb empfiehlt es sich, das eigene Produkt zunächst möglichst konkret zu definieren.
Berücksichtigen Sie unter anderem:
- Art des Produktes (z. B. Maschine, Aufzug, Sportboot, Medizinprodukt)
- Eigenschaften (z. B. bewegliche Teile, Niederspannung, EMV)
- Verwendungsbedingungen (z. B. explosive Atmosphäre, Kinder < 14 Jahre, militärische Zwecke)
Relevante EU-Richtlinien identifizieren
Auf Basis der Produktdefinition wird ermittelt, welche der über 20 Richtlinien auf Ihr Produkt anzuwenden sind. Prüfen Sie dafür den Anwendungsbereich (meist Artikel 1) und die dazugehörigen Anhänge.
Berücksichtigen Sie auch eventuelle Ausschlüsse und prüfen Sie, ob mehrere Rechtsvorschriften parallel gelten oder ein Anwendungsvorrang definiert ist. Übersichten finden sich z. B. auf den Webseiten der EU oder unter spezialisierten Fachportalen.
Harmonisierte Normen für die CE-Kennzeichnung nutzen
Normen konkretisieren die allgemeinen Anforderungen der EU-Richtlinien und harmonisieren Sicherheitsanforderungen auf europäischer Ebene. Harmonisierte Normen gelten EU-weit und sind bevorzugt anzuwenden.
Die Konformität mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wird vermutet, wenn die zutreffenden Normen vollständig angewendet oder von einer benannten Stelle bewertet wurden. Die Recherche erfolgt z. B. über den Beuth-Verlag oder Normen-Auslegestellen.
Benannte Stelle: Wann sie erforderlich ist
Jede Richtlinie legt fest, ob eine „Benannte Stelle“ in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden werden muss. Dies ist nicht für alle Produkte verpflichtend.
Prüfen Sie, ob eine Benannte Stelle tatsächlich benötigt wird. Diese Stellen sind im NANDO-Verzeichnis gelistet. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überwacht die Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland.
Konformitätsbewertung Schritt für Schritt
Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn alle relevanten Anforderungen erfüllt sind. Diese werden im Rahmen der Konformitätsbewertung nachgewiesen.
Je nach Richtlinie kann die Bewertung durch den Hersteller selbst oder unter Hinzuziehung einer Benannten Stelle erfolgen. Umfang und Art des Verfahrens ergeben sich aus der jeweiligen Rechtsvorschrift.
Technische Dokumentation für die CE-Kennzeichnung erstellen
Das Zusammenstellen der technischen Unterlagen ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Dazu zählen unter anderem Betriebsanleitungen, Baumusterbescheinigungen, Schaltpläne und weitere Nachweise.
Die Dokumentation muss zur Einsicht bereitstehen und auf Anfrage zusammen mit der Konformitätserklärung jederzeit den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
CE-Kennzeichnung abschließen: CE-Zeichen anbringen
Der Hersteller ist verantwortlich, eine Konformitätserklärung zu verfassen, zu unterzeichnen und damit zu bescheinigen, dass die Anforderungen für das Produkt erfüllt sind.
Das Kennzeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt oder Herstellerschild angebracht werden. Ist dies nicht möglich, kann die Markierung ausnahmsweise auf der Verpackung oder in den Begleitdokumenten erfolgen. Wurde eine Benannte Stelle einbezogen, ist deren Kennnummer zusätzlich anzubringen.
