Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Als Hersteller sind Sie verpflichtet, ausschließlich sichere Maschinen zu konstruieren. Wir begleiten Sie von der ersten Gefährdungsanalyse bis zur CE-Kennzeichnung – pragmatisch, normenkonform und mit Fokus auf Ihre Praxis.
Ihr Weg zur „sicheren Maschine“
Risikobeurteilung in drei kompakten Schritten
- Gefährdungen identifizieren entlang des gesamten Lebenszyklus der Maschine.
- Risiken bewerten & mindern durch konstruktive, technische und organisatorische Maßnahmen
- Restrisiken dokumentieren & kennzeichnen als Basis für die CE-Konformität
Ergebnis: nachvollziehbare Risikobeurteilung, die Marktüberwachung und Kunden überzeugt.
Gesetzliche Grundlagen
Warum eine Risikobeurteilung gesetzlich Pflicht ist
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Hersteller, für jede in Europa in Verkehr gebrachte Maschine eine Risikobeurteilung durchzuführen. In Anhang I heißt es wörtlich, der Hersteller müsse dafür sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine ist anschließend anhand dieser Ergebnisse zu konstruieren und zu bauen.
In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie über die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV – Maschinenverordnung) umgesetzt. Sie fordert ein Konformitätsbewertungsverfahren als Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Das Erkennen und Bewerten von Risiken ist dabei das zentrale Element.
Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) betont zudem die Bedeutung der Risikobewertung für die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden – eine saubere Dokumentation verschafft Ihnen Sicherheit im Falle von Nachfragen oder Zwischenfällen.

Normative Basis: DIN EN ISO 12100
Für die konkrete Durchführung einer Risikobeurteilung liefert die DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010)” klare Vorgaben. Sie gehört zu den harmonisierten europäischen Normen und fasst auch die Inhalte der früheren, zurückgezogenen DIN EN ISO 14121 zusammen.
So unterstützen wir Sie auf dem Weg zur sicheren Maschine
Verfahren und Methoden zur Risikobeurteilung können sehr komplex und aufwändig werden – insbesondere bei Sondermaschinen oder verknüpften Anlagen. Wir strukturieren den Prozess für Sie uns setzen dort auf praxisbewährte Tools, wo es Sinn ergibt.
Schritt 1
Maschinengrenzen klar definieren
Für die Maschinensicherheit & CE-Risikobeurteilung werden Zweck, Einsatzbereich und alle Lebensphasen der Maschine festgelegt. So ist klar, unter welchen Bedingungen die Maschine betrachtet und bewertet wird.
Schritt 2
Gefährdungen erfassen, Risiken bewerten und Maßnahmen festlegen
Alle relevanten Gefährdungen werden identifiziert und hinsichtlich Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Exposition bewertet. Auf dieser Basis werden passende konstruktive, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen bestimmt, um die Risiken wirksam zu reduzieren.
Schritt 3
Dokumentation und CE
Zum Abschluss wird kontrolliert, ob die Maßnahmen wirksam sind und das Restrisiko akzeptabel ist. Die Ergebnisse fließen in die CE-Dokumentation ein, die die Maschinensicherheit & CE-Risikobeurteilung vollständig und nachvollziehbar belegt.
Ihr Vorteil: weniger Aufwand, mehr Sicherheit Strukturierte Moderation von Risikoworkshops mit Konstruktion, Service und Vertrieb.
- Einsatz geeigneter Software zur effizienten Erfassung und Pflege der Risikobeurteilung.
- Praxisorientierte Formulierungen, die auch für die Marktüberwachung nachvollziehbar sind.
- Nahtlose Integration in Ihre bestehende Dokumentation und Prozesse.

Häufige Fragen
FAQ zur Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Ab wann muss eine Risikobewertung vorliegen?
Spätestens vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme der Maschine. Sie bildet die Grundlage für Ihre Konformitätserklärung und CE – Kennzeichnung
Wer ist verantwortlich – Hersteller oder Betreiber?
Für neue Maschinen ist der Hersteller verantwortlich. Bei wesentlichen Veränderungen oder Umbauten kann der Betreiber zum „Quasi-Hersteller“ werden.
Reicht eine Warnung im Handbuch aus?
Nein. Die DIN EN ISO 12100 verlangt zuerst konstruktive Maßnahmen, dann technische Schutzmaßnahmen und erst zuletzt Warnhinweise und Benutzerinformationen.
